1. Die Angebote von Liz Frey Relocation Service
sind vertraulich zu behandeln. Bei Zuwiderhandlung
haftet der Auftraggeber für die Vermittlungsgebühr,
die im Erfolgsfalle angefallen wäre
2. Liz Frey Relocation Service weist
die Möglichkeit zum Abschluss von Mietverträgen
nach. Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen
allein Auftraggeber und Vermieter. Liz Frey Relocation
Service haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien
für irgendwelche Ansprüche aus dem Mietvertrag.
3. Sollte ein angebotenes Objekt bekannt
sein, so muss hierüber der Nachweis geführt
werden.
4. Die Berechnungsgrundlage für
die Provision ist die vom Anbieter bei Auftragserteilung
angegebene Pauschalmiete und nach dem vom Vermieter
angebotenen und vom Mieter gewünschten Mietzeitraum.
5. Eine vorzeitige Beendigung des
Mietverhältnisses begründet keinerlei
Ansprüche gegen Liz Frey Relocation Service.
Der Anspruch auf die volle, nach dem ursprünglich
abgeschlossen Mietvertrag angefallene Provision
bleibt hiervon unberührt.
6. Bei einer Verlängerung der
Mietzeit über den anfänglichen Mietvertrag
hinaus wird die entsprechende Provision berechnet.
Diese Regel ist an den entsprechenden Mietvertrag
gebunden.
7. Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit
bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen.8. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Bestimmungen.